Ordnungsgeld im Kreistag: Landrat bestätigt Verfahren – BSW fordert Klarheit
In der Diskussion um mögliche Ordnungsgelder im Kreistag der Mecklenburgischen Seenplatte liegt nun eine schriftliche Stellungnahme des Landrates vor. Die Antwort auf eine Anfrage der BSW-Fraktion schafft Klarheit über das Verfahren.
Danach entscheidet der Kreistag selbst über die Höhe eines Ordnungsgeldes. Der Betrag kann zwischen 5 und 1.000 Euro liegen und muss im jeweiligen Einzelfall ermessensfehlerfrei festgelegt werden. Dabei sind gleichgelagerte Pflichtverletzungen gleichermaßen zu berücksichtigen.
Für die Festsetzung sind nach Angaben des Landrates 22 Einzelanträge aus den Reihen der Kreistagsmitglieder erforderlich. Den betroffenen Kreistagsmitgliedern muss zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Erst anschließend entscheidet der Kreistag über die jeweiligen Fälle. Die Verwaltung erlässt auf Grundlage des Beschlusses anschließend den entsprechenden Bescheid.
Als Rechtsgrundlage nennt der Landrat § 172 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern. Die dort vorgesehenen Ordnungsgelder dienen der Sanktionierung bestimmter Pflichtverletzungen von Mitgliedern kommunaler Vertretungen.
Interessant ist auch die Verwendung der Einnahmen: Das Ordnungsgeld fließt laut Landrat ohne Zweckbindung in den Kreishaushalt.
Für die BSW-Fraktion ist damit insbesondere die Frage der einheitlichen und nachvollziehbaren Anwendung der Regeln von Bedeutung. Wenn Ordnungsgelder verhängt werden, muss für alle Kreistagsmitglieder derselbe Maßstab gelten. Die Entscheidung darf nicht vom politischen Lager oder der jeweiligen Person abhängig sein.
Die vollständige Antwort des Landrates liegt der BSW-Fraktion vor.
Weiterführend: Der Nordkurier berichtet über den wachsenden Druck der Kreistagsfraktionen auf ihren Präsidenten:
Nordkurier: Kreistagsfraktionen der Seenplatte erhöhen Druck auf ihren Präsidenten
