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Corona-Hilfen dürfen nicht zur Existenzfalle werden

Viele Unternehmen haben die Corona-Pandemie nur mit staatlicher Unterstützung überstanden. Umso größer ist jetzt die Sorge über Rückforderungen von Corona-Hilfen durch das Landesförderinstitut. Die Antwort des Landkreises zeigt, dass weder belastbare Zahlen über die Zahl der betroffenen Unternehmen noch eine umfassende Bewertung der wirtschaftlichen Folgen vorliegen. Gleichzeitig wird eingeräumt, dass insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen durch Rückforderungen erheblich belastet werden können.

Für das BSW ist klar: Wer Betriebe in der Krise zum Durchhalten aufgefordert hat, darf sie Jahre später nicht durch bürokratische Rückforderungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Es braucht faire, praktikable und wirtschaftlich tragfähige Lösungen. Arbeitsplätze, regionale Wertschöpfung und die Existenz vieler Unternehmerinnen und Unternehmer müssen geschützt werden. Die Interessen der mittelständischen Wirtschaft dürfen nicht hinter Verwaltungsverfahren zurückstehen.