Anträge

BSW fordert neue Struktur für Schulbegleitung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Die BSW-Fraktion im Kreistag Mecklenburgische Seenplatte hat einen Prüfantrag zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe eingebracht. Ziel ist es, die derzeit überwiegend als Einzelfallhilfe organisierte Schulbegleitung organisatorisch weiterzuentwickeln und eine schulbezogene Poollösung an ausgewählten Schulen zu prüfen und zu erproben.

Mit dem Antrag soll der Landrat beauftragt werden, ein Konzept für ein mögliches Pilotprojekt zu erarbeiten. Dabei sollen unter anderem Auswahlkriterien für Pilotschulen, organisatorische Modelle, Personalqualifikationen, Qualitätsstandards sowie Vertretungsregelungen entwickelt werden. Die Ergebnisse sollen dem Jugendhilfeausschuss und dem Kreistag bis Ende 2026 vorgelegt werden.

Hintergrund des Vorstoßes sind deutlich steigende Fallzahlen bei Leistungen der Eingliederungshilfe. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist die Zahl der ambulanten Fälle nach §35a SGB VIII von 143 Fällen im Jahr 2020 auf 208 Fälle im Jahr 2024 gestiegen. Damit wachsen sowohl der organisatorische Aufwand als auch die Kosten für Schulbegleitungen erheblich.

Der bisher häufig praktizierte Eins-zu-eins-Einsatz von Schulbegleitungen stößt dabei zunehmend an strukturelle Grenzen. Dazu zählen unter anderem fehlende Vertretungsmöglichkeiten bei Ausfällen, hoher Koordinationsaufwand sowie ineffiziente Einsatzzeiten während Pausen oder Unterrichtswechseln.

Die vorgeschlagene Poollösung setzt hier an: Mehrere bewilligte Unterstützungsbedarfe sollen schulbezogen in Teams organisiert werden. Dadurch könnten Vertretungen besser abgesichert, der Personaleinsatz effizienter gestaltet und die Qualität der Unterstützung stabilisiert werden. Gleichzeitig soll ausdrücklich sichergestellt werden, dass Kinder mit besonders hohem Unterstützungsbedarf weiterhin eine individuelle Begleitung erhalten können.

Der Landkreis soll zudem Erfahrungen aus anderen Regionen auswerten und Träger der Schulbegleitung in die Entwicklung eines Pilotprojekts einbeziehen. Ziel ist es, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf in der Schule langfristig verlässlicher zu organisieren und gleichzeitig die Kostenentwicklung besser steuern zu können.


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