Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung – BSW prüft rechtliche Schritte
Die Kreistagsfraktion des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) Mecklenburgische Seenplatte bewertet die Beanstandung der ordnungsgemäß durchgeführten Wahl des Beigeordneten (Dezernat IV) durch das SPD-geführte Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns als Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung.
Der Kreistag hat seine Wahlentscheidung in einem rechtmäßigen und transparenten Verfahren getroffen. Die nachträgliche Beanstandung dieses Beschlusses ohne bislang substantiiert dargelegte, nachvollziehbare und überprüfbare Begründung verletzt aus Sicht der BSW-Fraktion zentrale rechtsstaatliche Grundsätze. Dazu zählen insbesondere die Begründungspflicht staatlichen Handelns, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie der Schutz berechtigten Vertrauens.
Das Vorgehen des Innenministeriums überschreitet die Grenzen der zulässigen Rechtsaufsicht deutlich und greift in den autonomen Entscheidungsraum eines demokratisch legitimierten Kreistages ein. Die Handlungsfähigkeit der Verwaltungsspitze des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird dadurch bewusst geschwächt.
Vor diesem Hintergrund beantragt die BSW-Fraktion gemäß § 107 Abs. 2 KV M-V die unverzügliche Einberufung einer Sondersitzung des Kreistages zur rechtlichen und politischen Bewertung des ministeriellen Widerspruchs. Als möglicher Termin wird der 02.02.2026 vorgeschlagen.
Sollte das Innenministerium an seiner Beanstandung festhalten, behält sich die BSW-Fraktion ausdrücklich vor, alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um die Rechte des Kreistages, die kommunale Selbstverwaltung und die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen.
