Kinderbetreuung im ländlichen Raum darf nicht kaputtgespart werden
Mit den geplanten Änderungen des Haushaltsbegleitgesetzes Mecklenburg-Vorpommern stehen viele Einrichtungen der Kindertagesförderung vor neuen Unsicherheiten. Insbesondere die Anerkennung von Raum- und Flächenkosten sowie Veränderungen bei den Finanzierungsregelungen könnten gerade kleinere Einrichtungen im ländlichen Raum unter erheblichen wirtschaftlichen Druck setzen. Betroffen wären nicht nur Kitas, sondern auch die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter.
Für das BSW ist klar: Kinderbetreuung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und darf nicht von fragwürdigen Sparmaßnahmen gefährdet werden. Familien brauchen wohnortnahe, verlässliche und qualitativ hochwertige Angebote. Gerade im ländlichen Raum müssen Kitas und Horte erhalten bleiben, damit junge Familien Perspektiven haben und unsere Gemeinden lebendig bleiben. Eine gute Bildung und Betreuung unserer Kinder darf nicht an Finanzierungslücken scheitern.
